Haftungsausschlusserklärung

Jeder Teilnehmer ist für seinen Hund verantwortlich.

Er ist haftbar für alle Schäden/Verletzungen, die während des gesamten Aufenthaltes in der Hundeschule (nicht nur während des Kurses, sondern    auch bei Begrüßung/Verabschiedung vom/zum Kurs und in den Pausen) und auch auf dem Weg dorthin, durch ihn oder seinen Hund entstehen.

· Für jeden teilnehmenden Hund sollte (im eigenen Interesse) eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

· Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch mitgeführte Tiere entstehen, sowie Schäden an den  mitgeführten Tieren und den Diebstahl/Verlust der Tiere. Weiterhin besteht keine Haftung der Hundeschule für Personen- und Sachschäden sowie  Diebstahl/Verlust während des Aufenthaltes in der Hundeschule.

· Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder seinem Hund oder  Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen der Ausbilderin, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen  bzw. fremden Hunden beim Freilauf, durch die Nutzung von Geräten, infolge der Teilnahme am Unterricht entstehen. Alle Begleitpersonen sind  durch  den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

· Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint um miteinander spielen zu können, so handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Die  Hundeschule haftet nicht für Schäden an Hund oder Mensch.

· Dies gilt insbesondere für die Spielrunden während der Übungsstunde in den Kursen.

· Schwangere Frauen handeln auf eigene Gefahr beim Betreten des Übungsgeländes zum Übungsbetrieb und/oder Spielrunden.

· Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss sich jederzeit ein Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften für    ihre Kinder.

· Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände während des Hundefreilaufs untersagt. Insbesondere bei den Spielrunden dürfen  sich keine Kinder unter 12 Jahren auf dem Freilaufgelände befinden.

· Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet, oder  bei entsprechender Einverständniserklärung der Eltern zulässig.

· Das Begehen und Erklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für Ihre  Kinder.

· Begleitende Kinder/Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen.

· Die Teilnahme an Trainings-, Spazier- oder Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.